Notizen zum Recht im Bauingenieurwesen

Stand 2000

Wasserversorgung

Wasserrechtlich sind keine besonderen Genehmigungen für Wasserversorgungsanlagen nötig. Die anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten.

Abwasserbeseitigung

Für Kanalleitungen sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Umweltverträglichkeitsprüfung für große Kläranlagen. Eine Gemeinde kann Kleinkläranlagen vorschreiben.

Gewässerunterhaltung

Gewässerordnungen

Überprüfung durch Gewässerschau durch Schaukommission mit Schaubuch.

Verwaltungszwang

Mittel des Verwaltungszwanges:

  • Zwangsgeld
  • Ersatzvornahme mit ungefähren Kosten androhen
  • Unmittelbarer Zwang gegen Personen

Gewässerrandstreifen, Schonstreifen

WSG Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete werden per Verordnung von der oberen Wasserbehörde festgesetzt, zuvor wird ein Anhörungsverfahren durchgeführt.

hydrogeologisches Gutachten

Verordnung über Schutzbestimmungen in WSG SchuVO

DVGW Regelwerke:

  • W101 Schutzgebiete für Grundwasser
  • W102 Talsperren
  • W103 Seen
  • W 104 Bodennutzung in WSG

Verordnungsentwurf

Anhörungsverfahren gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz, darin können Bedenken und Anregungen geäußert werden.

Anhörungstermin

Verordnung wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt damit in Kraft.

Ausgleichszahlung wird vom Land geleistet

Raumordnungsrecht: Raumordnungsgesetz

Landesplanungsrecht: Gesetz über Raumordnung und Landesplanung NROG , Gesetz über das Landesraumordnungsprogramm.

Raumordnungskataster

Bundesbaurecht (Baugesetzbuch)

Veränderungssperre

Definition Talsperre: Dammhöhe > 5m und V > 100.000m³

UVP

Inanspruchnahme

Enteignung: Enteignungsgericht

Bundesleistungsgesetz

Wasserbuch

Wasserbuch mit allen Rechten an einem Gewässer: Fischereirechte, Staurechte, usw.

Im Gegensatz zum Grundbuch hat das Wasserbuch keine rechtliche Wirkung.

Wird von Bezirksregierung geführt.

Prüfung von Entwürfen im Bereich der Wasserwirtschaft

s. Erlaß vom 25. 4. 86.

REW Richtlinie zur Erstellung von Entwürfen

Straf- und Bußgeldbestimmungen

Zuständigkeitsverordnung

Richtlinie für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhaudlungen gegen Bestimmungen des Umweltschutzes.

Gerichte zuständig für Straftaten.

§§324-340 StGB Straftaten gegen die Umwelt

Verwaltungsgebühren

Gebührenbescheid 800-100 000 DM (2% des Anlagenwertes)

Einstweilige Verfügung (vorläufiger Rechtsschutz) §§ 935-945 ZPO

Im Zivilprozeßrecht:

  • Arrest
  • einstweilige Verf¨gung

ZPO Zivilprozeßordnung

Zu unterscheiden sind:

  • Sicherungsverfügung
  • Regelangsverfügung
  • Leistungsverfügung

Hauptverfahren muß folgen.